

In der Zeit des Corona Virus hat auch die Video- und Anrufberatung die Hebammenarbeit vermehrt erreicht.
Die Österreichischen Krankenkassen übernehmen aktuell die Kosten.
Hebammen sind nach der Geburt mit der Nachsorge beschäftigt. Normalerweise werden nur Hebammenleistungen von Kassenhebammen zur Gänze rückerstattet. Von Wahlhebammen wird ein Anteil des Kassentarifes gezahlt. Diese Regelungen gelten normalerweise nur für die häusliche Betreuung.
Was hat sich für Frauen nach der Geburt in der Corona Zeit verändert?
Der Zweck dieser Maßnahme ist, dass Hebammen ihre häuslichen Besuche auf ein Minimum reduzieren. Das Frauen trotzdem gut betreut sind, gilt diese Ausnahmeregelung.
Was jetzt neu ist in der Pandemiezeit: Die telemedizinische Beratung wird aktuell von Kassen in Österreich akzeptiert.
Die Onlinehebammen bestätigen es: Stillberatungen, Anleitungen zur Nabelreinigung, das erste Babybad und vieles mehr ist per Video super möglich.
Was bedeutet das für dich:
Wenn du nach der Geburt nach Hause gehst von der Klinik und keine Hebamme hast, die du kontaktieren kannst, stehen dir die Online Hebammen telemedizinisch zur Seite.
Du kannst die Rechnung der Onlinehebammen bei deiner Krankenkasse einreichen. Die Onlinehebammen haben die Tarife an die Österreichischen Kassen angepasst.
Onlinehebammen sind telefonisch erreichbar und geben dir täglich Support von 09:00-21:00 Uhr, auch am Wochenende und an Feiertagen.
Die Onlinehebammen verfügen über ein gutes Netzwerk und können dir bei notwendigen Hausbesuchen eine Hebamme in deiner Nähe vorschlagen. Sollte keine Hebamme für dich verfügbar sein, kann auf nahegelegene Kinderärzte oder andere Fachärzte verwiesen werden. Wir stehen dir zur Seite.