

Den Mutter-Kind-Pass erhältst du in Österreich bei Feststellung einer Schwangerschaft von einem Gynäkologen/einer Gynäkologin in der jeweiligen Ordination oder im Krankenhaus, oder bei Allgemeinmedizinern, Schwangeren- bzw. Familienberatungsstellen, falls diese Mutter-Kind-Pass Untersuchungen durchführen.
Den Mutter-Kind-Pass kann jede schwangere Frau bekommen, auch wenn sie nicht österreichische Staatsbürgerin ist.
Der Mutter-Kind-Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder. Er beinhaltet die im Mutter-Kind-Pass-Programm vorgesehenen ärztlichen Untersuchungen während der Schwangerschaft und bis zum 5. Lebensjahr des Kindes.
Während der Schwangerschaft sind 5 ärztliche Untersuchungen vorgesehen.
Zwischen der 18.-22. Schwangerschaftswoche kann die im Mutter-Kind-Pass angegebene Hebammenberatung in Anspruch genommen werden. Dieses einstündige Gespräch wird von der Krankenkasse bezahlt.
Achtung: Die Untersuchungen sind nur bei Inanspruchnahme von Vertragsärztinnen/Vertragsärzten der Krankenversicherungsträger kostenlos.
Die erste Mutter-Kind-Pass-Untersuchung der Schwangeren muss grundsätzlich bis zum Ende der 16. Schwangerschaftswoche erfolgen. (Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Abweichung von den vorgeschriebenen Untersuchungsterminen möglich.)
Mutter-Kind-Pass Untersuchungen und Kinderbetreuungsgeld
Die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes ist an die korrekte Durchführung und den Nachweis der ersten zehn Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen (fünf der Mutter während der Schwangerschaft und fünf des Kindes nach der Geburt) bei der Krankenkasse gekoppelt. Das bedeutet, dass du nicht alle Ultraschalluntersuchungen bzw. Vorsorgeuntersuchungen wie Pränataldiagnostische Untersuchungen die angeboten werden in Anspruch nehmen musst.
Auszug aus der Mutter-Kind-Pass-Verordnung 2002, Fassung vom 13.11.2018:
Kinderbetreuungsgeld
§ 2. Die zur Weitergewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe gemäß § 7 KBGG erforderlichen ärztlichen Untersuchungen haben, sofern § 6 Abs. 2 und 3 nichts anderes bestimmt, aus fünf ärztlichen Untersuchungen der Schwangeren und fünf ärztlichen Untersuchungen des Kindes zu bestehen.
Wichtig zu wissen: Der Mutter-Kind-Pass ist ein wichtiger Begleiter in deiner Schwangerschaft den du immer bei dir tragen solltest!
Weitere Informationen hier!